Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88   

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https://dejure.org/1989,1841
BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88 (https://dejure.org/1989,1841)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 9 RV 9/88 (https://dejure.org/1989,1841)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 9 RV 9/88 (https://dejure.org/1989,1841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachleistungsprinzip - Privatklinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 56
  • NJW 1990, 790
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Die Kostenerstattung hängt daher nicht - wie vom LSG erwogen - von einem besonderen Herstellungsanspruch ab, der allerdings in der Krankenversicherung auch dann angewandt worden ist, wenn die Krankenkasse ihre Pflicht zur Beratung verletzt oder sich überhaupt geweigert hatte, die Sachleistung zu erbringen (vgl BSGE 35, 10, 14; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; BSGE 53, 273, 277).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Der Erstattungsanspruch ergebe sich in solchen Fällen aus den Grundsätzen über den Herstellungsanspruch (von der Rechtsprechung entwickelt; grundlegend BSGE 41, 126 f).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87

    Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Auch wenn die öffentlich-rechtlichen Leistungsträger nur zu zweckmäßigen Leistungen verpflichtet sind, darf bei Krankheiten weitgehend unbekannter Ursache und unsicherer Behandlungszugänglichkeit ein unorthodoxer Heilversuch nicht als unzweckmäßig beurteilt werden (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des 3. Senats vom 5.2.1989, 3 RK 19/87).
  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Die Kostenerstattung hängt daher nicht - wie vom LSG erwogen - von einem besonderen Herstellungsanspruch ab, der allerdings in der Krankenversicherung auch dann angewandt worden ist, wenn die Krankenkasse ihre Pflicht zur Beratung verletzt oder sich überhaupt geweigert hatte, die Sachleistung zu erbringen (vgl BSGE 35, 10, 14; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; BSGE 53, 273, 277).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a RVi 1/84

    Heilbehandlung - Erstattungsverfahren - Aufwendungsersatz - Sachleistung

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 4.10.1984 (SozR 3100 § 18 Nr. 9) ausgeführt, als unvermeidbare Umstände iS dieser Vorschrift seien nicht solche Gründe anzusehen, für die die Verwaltung verantwortlich zu machen ist.
  • BSG, 06.09.1978 - 10 RV 39/78

    Versorgungsbehörde muß für den Wert orthopädischer Schuhe eines

    Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88
    Leistungen selbst zu beschaffen (vgl die Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks VI 2648 S 8 zu Nr. 8 des Entwurfs eines Dritten Anpassungsgesetzes-KOV; ferner Wilke-Fehl, Soziales Entschädigungsrecht, 6. Aufl § 18 RdNrn 11, 13 am Ende; zur Anwendung des § 18 Abs. 2 im Falle unberechtigter Verweigerung der Sachleistung vgl auch Urteil des 10. Senats vom 6. September 1978 - SozR 3100 § 18 Nr. 6).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Soweit dies aber nicht mehr möglich ist, tritt dafür ein Kostenerstattungsanspruch ein (BSGE 65, 56 = SozR 3100 § 18 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; zum Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung vgl auch Hase, SGb 2001, 593).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Allerdings wird der Kausalzusammenhang im allgemeinen zu bejahen sein, wenn die Rechtswidrigkeit der Ablehnung gerade darauf beruht, daß die Krankenkasse (KK) zur Erbringung der Leistung außerhalb des Vertragsarztsystems verpflichtet ist (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; BSGE 53, 144 = SozR 2200 § 182 Nr. 80; im Versorgungsrecht: BSGE 65, 56 [BSG 27.04.1989 - 9 RV 9/88] = SozR 3100 § 18 Nr. 11).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Dabei war im wesentlichen an Gründe gedacht, die (auch) im Verantwortungsbereich der Krankenkasse liegen: Eine Kostenerstattung kommt auch dann in Betracht, wenn der Versicherte aufgrund unzureichender Beratung oder Aufklärung durch die Krankenkasse (§§ 13, 14 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I); vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57 S. 107 und Nr. 82 S. 164) oder aufgrund sonstiger unvermeidbarer Umstände gezwungen war, sich die Leistung selbst zu beschaffen, z.B. auch dann, wenn die Krankenkasse eine falsche Vorstellung des Berechtigten vom Umfang ihres Sachleistungsangebots nicht widerlegt hat (, vgl. BSGE 65, 56, 58 = SozR 3100 § 18 Nr. 11) oder wenn eine dringend notwendige Behandlung von der Krankenkasse verzögert worden ist (BSGE 19, 270, 272).

    Dieses Prinzip hat nicht nur bzw. nicht in erster Linie Ordnungsfunktion (wie der 9. Senat in BSGE 65, 56, 59 meint), sondern ist - jedenfalls nach dem hier anzuwendenden Recht - tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Funktionsfähigkeit im wesentlichen auf den Steuerungsmöglichkeiten beruht, die sich hinsichtlich der kassen- bzw. vertragsärztlichen Versorgung und ihrer Wirtschaftlichkeit über das Recht der Leistungserbringung und insbesondere das Kassenarztrecht ergeben.

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen

    Das LSG habe sich zudem mit der Rechtsprechung des 9. Senats des BSG auseinandersetzen müssen, der eine Kostenerstattung auch bei Behandlung in Privatkliniken für möglich erachtet habe, soweit die Leistung, wie auch im vorliegenden Fall, nur in einem speziellen Krankenhaus erbracht werden könne (vgl Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 9/88 -).

    Insoweit folgt der erkennende Senat im übrigen dem 9. Senat des BSG, der mit Urteil vom 27. April 1989 (- 9 RV 9/88 - = BSGE 65, 56, 59 = SozR 3100 § 18 Nr. 11) für die vergleichbare Situation der Wahl eines Privatkrankenhauses zur Durchführung einer spezifischen Operation ausgeführt hat, daß der jeweilige Kläger nicht unbedingt für die Unklarheit seines Leistungsbegehrens verantwortlich zu machen ist.

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 6/01 R

    Rechtsnachfolge - Krankenkasse - Heimaufenthalt - Kostenerstattung - Pflegekosten

    Soweit dies aber nicht mehr möglich ist, tritt dafür ein Kostenerstattungsanspruch ein (BSGE 65, 56 = SozR 3100 § 18 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 57; zum Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung vgl auch Hase, SGb 2001, 593).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Das Sachleistungsprinzip vermag nach der Rechtsprechung auch im Versorgungsrecht, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht einzuschränken, solange sich der Berechtigte für eine bestimmte vertretbare, wenn auch nicht allgemein praktizierte Behandlungsmethode entscheidet (zur Brustoperation: BSGE 65, 56 [BSG 27.04.1989 - 9 RV 9/88] = SozR 3100 § 18 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3100 § 11 Nr. 13 S 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - L 5 KR 227/03

    Krankenversicherung

    Allerdings hat das BSG in früheren Entscheidungen bei Vereitelung eines Leistungsanspruchs des Versicherten, wenn entweder die Sachleistung verweigert wurde oder deren Inanspruchnahme aufgrund unzureichender Beratung nicht möglich war, eine Erstattung der Kosten der selbstbeschafften Leistung bejaht (BSGE 35, 10; SozR 2200 § 182 Nrn. 57, 80, 82, 86; dagegen stützt sich die Entscheidung des BSG vom 27.04.1989, BSGE 65, 56, auf § 18 Abs. 2 Satz 1 BVG a.F. = Abs. 4 Satz 1 n.F., die Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs werden ausdrücklich nicht gefordert).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09
    Dieser Kostenerstattungsanspruch setzt zunächst voraus, dass ein entsprechender Sachleistung bestanden hat (BSG, Urteil vom 27.04.1989 - 9 RV 9/88 - juris Rz. 12).

    Dennoch sei darauf hingewiesen, dass unvermeidbare Umstände im Sinne des § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG akute Notfälle und Fälle sind, in denen der Berechtigte sich genötigt gesehen hat, sich die erforderlichen Leistungen selbst zu beschaffen (BSG, Urteil vom 27.04.1989 - 9 RV 9/88 - juris Rz. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1999 - L 7 VG 11/97

    Erstattung der Krankenkosten bei Verbrechensopfern; Abtretung notwendiger

    Solche unvermeidbaren Umstände haben hinsichtlich der vor der Anmeldung des Versorgungsanspruches beim Beklagten am 27.05.1993 begonnenen Krankenhausbehandlung am 29.06.1992 vorgelegen, da die durch die Gewalttat verursachten Verletzungen des Beschädigten lebensgefährdend waren und eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus erforderten (vgl. zum Begriff der unvermeidbaren Um stände BSG, Urteil vom 27.04.1989, 9 RV 9/88; vom 04.10.1984, 9 RVi 1/84).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 7 V 5/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen

    Dahinstehen kann, ob der Kläger im Dezember 1997 wegen unvermeidbarer Umstände vor Antritt der Krankenhausbehandlung an einer Inanspruchnahme der Krankenkasse oder des Beklagten gehindert gewesen ist (vgl. zum Begriff "unvermeidbare Umstände" BSG, Urteil vom 27.04.1989, 9 RV 9/88; Urteil vom 04.10.1984, 9a RVi 1/84; Urteil vom 05.11.1997, 9 RV 10/96).
  • LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 37/01

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für operative Geschlechtsanpassung Frau zum

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2001 - L 16 KR 128/99

    Krankenversicherung

  • LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01

    Kostenübernahme für eine geschlechtsanpassende Operation in der "Klinik

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2002 - L 16 KR 115/99

    Krankenversicherung

  • SG Oldenburg, 23.09.2011 - S 61 KR 81/11

    Kostenerstattung nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

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